Versicherungsmakler · Duisburg-Meiderich

Privathaftpflicht­
versicherung.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann teuer werden – wer einen Schaden verursacht, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen.

Als Versicherungsmakler in Duisburg-Meiderich vergleichen wir für Sie die Angebote verschiedener Versicherer und besprechen mit Ihnen eine passende Lösung für Ihre Situation.

Makler
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Register-Nr.
D-38PI-CPU8A-74
Büro
Emmericher Str. 99
47138 Duisburg-Meiderich
Beratung
Persönlich vor Ort oder digital, deutschlandweit
Stand
Juli 2026
01 · Kurz beantwortet

Die Fragen, die im Erstgespräch fast immer zuerst kommen.

Das Wichtigste zuerst.

Warum ist eine Privathaftpflicht so wichtig?
Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet nach §§ 823 ff. BGB grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Bei Personenschäden können Heilbehandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld sehr hohe Kosten verursachen.
Was leistet sie konkret?
Zweierlei: Sie übernimmt berechtigte Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Bedingungen – und sie wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab, im Zweifel auch vor Gericht.
Welche Deckungssumme ist üblich?
Verbreitet sind pauschale Deckungssummen von zehn Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Angeboten werden auch höhere Summen, teils mit gesonderten Sublimits für einzelne Bausteine.
Wer ist im Familientarif mitversichert?
Je nach Tarif und Lebenssituation neben dem Versicherungsnehmer auch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder – erwachsene Kinder meist bis zum Ende der Erstausbildung.
Was gilt bei kleinen Kindern?
Kinder unter sieben Jahren haften nach § 828 BGB grundsätzlich nicht selbst. Viele Tarife sehen einen Verzicht auf die Einrede der Deliktunfähigkeit vor und leisten dann im vereinbarten Umfang.
Was kostet eine Privathaftpflicht in Duisburg?
Die Beiträge sind je nach Tarif und Bausteinen unterschiedlich. Wir vergleichen die Angebote verschiedener Versicherer und besprechen mit Ihnen eine passende Lösung – kostenfrei und unverbindlich.
02 · Warum so wichtig

Zahlen ist nur die eine Hälfte.

Schutz vor dem Ernstfall.

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet nach §§ 823 ff. BGB grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Gerade Personenschäden – etwa nach einem Fahrradunfall mit dauerhaften Folgen – können sehr hohe Kosten für Heilbehandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld verursachen.

Die Privathaftpflicht hat dabei zwei Aufgaben, die gleich wichtig sind:

Berechtigter Anspruch

Sie zahlt.

Ist der Anspruch berechtigt, übernimmt der Versicherer ihn im Rahmen der vereinbarten Bedingungen und bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Unberechtigter Anspruch

Sie wehrt ab.

Ist der Anspruch unberechtigt, wehrt der Versicherer ihn auf eigene Kosten ab – im Zweifel auch vor Gericht. Dieser passive Rechtsschutz wird häufig unterschätzt.

03 · Deckungssumme

Die Zahl, über die man einmal nachdenken sollte.

Die Frage der Höhe.

Am Markt verbreitet sind pauschale Deckungssummen von zehn Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Angeboten werden auch höhere Summen, teils mit gesonderten Sublimits für einzelne Bausteine.

Bei Personenschäden kann der Betrag in relevante Größenordnungen wachsen, wenn über Jahre hinweg Rentenzahlungen zu leisten sind. Welche Höhe für Ihre Situation angemessen ist, besprechen wir gemeinsam.

Standpunkt · Deckungssumme

An der Deckungssumme zu sparen, lohnt sich selten.

Die Haftung nach dem BGB kennt keine Obergrenze – die Police schon. Zwischen zwei Tarifen mit unterschiedlicher Deckungssumme liegt beim Beitrag in der Regel wenig, im Ernstfall aber die entscheidende Differenz. Deshalb schaue ich mir diesen Punkt vor dem Beitrag an, nicht danach.

04 · Familientarif

Wer alles mit drinsteht.

Einer für alle.

In einer Familienhaftpflicht sind je nach Tarif und Lebenssituation neben dem Versicherungsnehmer auch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder mitversichert. Erwachsene Kinder in Ausbildung oder Studium sind meist bis zum Ende der Erstausbildung eingeschlossen – die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Tarif.

Ein besonderer Punkt sind deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren – bei bestimmten Unfällen im motorisierten Straßenverkehr unter zehn Jahren – haften nach § 828 BGB grundsätzlich nicht selbst. Ein Anspruch gegen das Kind besteht dann nicht; ob daneben die Eltern wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht haften, ist gesondert zu beurteilen.

Viele Tarife sehen deshalb einen Verzicht auf die Einrede der Deliktunfähigkeit vor und leisten im vereinbarten Umfang, obwohl keine gesetzliche Haftung des Kindes besteht. Ob und in welcher Höhe das gilt, ergibt sich aus den Bedingungen. Welche Personen und Konstellationen in Ihrem Fall relevant sind, schauen wir uns gemeinsam an.

05 · Wichtige Bausteine

Hier unterscheiden sich Tarife, nicht im Grundprinzip.

Über die Basis hinaus.

Neben der Grunddeckung gibt es Bausteine, die je nach Tarif bereits enthalten sind oder ergänzt werden können. Entscheidend ist selten das Ob, sondern der Umfang in den Bedingungen.

Bausteine und ihre Prüfpunkte
Baustein Situation Worauf es in den Bedingungen ankommt
Forderungsausfalldeckung Ein Dritter fügt Ihnen einen Schaden zu, hat aber keine Haftpflichtversicherung und kann nicht zahlen. Ob der Baustein enthalten ist, welchen Umfang er hat und welche Voraussetzungen für eine Leistung gelten.
Schlüsselverlust Verlust fremder Schlüssel – Arbeitgeber, Mietwohnung, Schließanlage. Höhe der eigenen Höchstsumme und ob der Austausch ganzer Schließanlagen erfasst ist.
Gefälligkeitsschäden Beim Helfen entsteht ein Schaden, etwa beim Umzug. Ob ein Einschluss besteht und bis zu welcher Höhe reguliert wird – eine gesetzliche Haftung ist bei reinen Gefälligkeiten nicht in jedem Fall eindeutig.
Mietsachschäden Schäden an einer gemieteten Wohnung und deren fest verbundenen Bestandteilen. Welche Bestandteile erfasst sind und bis zu welcher Summe.
Nutzung fremder Sachen Beschädigung geliehener oder gemieteter Gegenstände. Welche Gegenstände eingeschlossen sind und welche Ausschlüsse gelten.
Deliktunfähige Kinder Ein Kind unter sieben Jahren verursacht einen Schaden, haftet dafür aber nicht selbst. Ob ein Verzicht auf die Einrede der Deliktunfähigkeit vereinbart ist und bis zu welcher Höhe geleistet wird.

Ob ein Baustein in der Grunddeckung enthalten ist, ergänzt werden kann und in welchem Umfang er leistet, ergibt sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Welche Bausteine für Sie sinnvoll erscheinen, klären wir gemeinsam.

06 · Ablauf

Vier Schritte, in dieser Reihenfolge.

So arbeiten wir.

01

Erstgespräch

Kostenfrei und unverbindlich – persönlich an der Emmericher Straße oder auf Wunsch komplett digital. Wir klären Ihre Lebenssituation und wer alles mitversichert sein soll.

02

Vergleich

Wir vergleichen für Sie die Angebote verschiedener Versicherer und wählen ein Produkt aus, das zu Ihren Anforderungen passen kann – nicht nur nach Beitrag, sondern nach Deckungssumme, Bausteinen und Bedingungen.

03

Umsetzung oder Maklermandat

Sie entscheiden. Neuer Vertrag oder Betreuung eines bestehenden Vertrags über ein Maklermandat – ohne dass Sie selbst kündigen oder den Anbieter wechseln müssen.

04

Betreuung und Schadensfall

Kein anonymes Callcenter: Wird ein Anspruch gegen Sie erhoben, wenden Sie sich an uns. Wir nehmen den Fall auf und begleiten Sie bei der Abwicklung mit der Versicherung.

07 · Der Makler

Ein Name, ein Ansprechpartner.

Marcus Stawinski.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregisternummer D-38PI-CPU8A-74. Als Makler stehe ich auf Ihrer Seite des Tisches: Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber den Versicherern, nicht die eines einzelnen Anbieters.

Das heißt für Sie: ein fester Ansprechpartner, der Ihren Vertrag kennt. Persönlich vor Ort an der Emmericher Straße oder auf Wunsch komplett digital, deutschlandweit. Neben der Privathaftpflicht betreue ich unter anderem auch Ihre Hausratversicherung, Ihre Rechtsschutzversicherung und Ihre KFZ-Versicherung.

08 · Region

Duisburg und der Niederrhein.

Für ganz Duisburg.

Wir betreuen Privatkunden und Familien in ganz Duisburg und am Niederrhein. Unser Büro liegt an der Emmericher Str. 99 in 47138 Duisburg-Meiderich.

  • Meiderich
  • Hamborn
  • Marxloh
  • Ruhrort
  • Homberg
  • Rheinhausen
  • Gesamtes Stadtgebiet
09 · Glossar

Begriffe aus den Bedingungen, kurz erklärt.

Begriffe im Klartext.

Pauschale Deckungssumme
Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer je Schadenfall leistet – pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für einzelne Bausteine können gesonderte Sublimits gelten.
Passiver Rechtsschutz
Aufgabe der Haftpflichtversicherung, unberechtigte Ansprüche im Rahmen der Bedingungen auf eigene Kosten abzuwehren – im Zweifel auch vor Gericht.
Deliktunfähigkeit
Kinder unter sieben Jahren – bei bestimmten Unfällen im motorisierten Straßenverkehr unter zehn Jahren – haften nach § 828 BGB grundsätzlich nicht selbst. Ob daneben die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht haften, ist gesondert zu beurteilen.
Verzicht auf die Einrede der Deliktunfähigkeit
Vertragliche Regelung, nach der der Versicherer auch dann leistet, wenn ein deliktunfähiges Kind einen Schaden verursacht hat. Umfang und Höchstsummen unterscheiden sich je nach Tarif.
Forderungsausfalldeckung
Der eigene Versicherer leistet, wenn ein Dritter einen Schaden verursacht hat, aber selbst keine Haftpflichtversicherung besitzt und nicht zahlen kann.
Gefälligkeitsschäden
Schäden bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung, etwa beim Umzug. Ob dabei gehaftet wird, ist rechtlich nicht in jedem Fall eindeutig; ein Einschluss ermöglicht eine Regulierung im vereinbarten Umfang.
Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Wohnungen und deren fest verbundenen Bestandteilen. Welche Bestandteile erfasst sind und bis zu welcher Summe, ergibt sich aus den Bedingungen.
Schlüsselverlust
Verlust fremder Schlüssel, etwa zum Arbeitsplatz oder zu einer Mietwohnung. Häufig mit eigener Höchstsumme mitversichert, insbesondere mit Blick auf Schließanlagen.
10 · Häufige Fragen

Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie an.

Haftpflicht in Kürze.

Warum ist eine Privathaftpflicht so wichtig?

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet nach §§ 823 ff. BGB grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Bei Personenschäden können die Kosten für Heilbehandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld sehr hoch werden. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Bedingungen und wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab.

Welche Deckungssumme ist am Markt üblich?

Verbreitet sind pauschale Deckungssummen von zehn Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; angeboten werden auch höhere Summen, teils mit gesonderten Sublimits für einzelne Bausteine. Welche Höhe für Ihre Situation angemessen ist, besprechen wir gemeinsam.

Sind deliktunfähige Kinder mitversichert?

Kinder unter sieben Jahren – bei bestimmten Unfällen im motorisierten Straßenverkehr unter zehn Jahren – haften nach § 828 BGB grundsätzlich nicht selbst. Ein Anspruch gegen das Kind besteht dann nicht; ob daneben die Eltern wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht haften, ist gesondert zu beurteilen. Viele Tarife sehen einen Verzicht auf die Einrede der Deliktunfähigkeit vor und leisten dann im vereinbarten Umfang, obwohl keine gesetzliche Haftung des Kindes besteht. Ob und in welcher Höhe das gilt, ergibt sich aus den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Bei der Forderungsausfalldeckung leistet der eigene Haftpflichtversicherer, wenn ein Dritter einen Schaden verursacht hat, aber selbst keine Haftpflichtversicherung besitzt und den Schaden nicht bezahlen kann. Der Umfang und die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Tarif.

Was ist beim Schlüsselverlust versichert?

Der Verlust fremder Schlüssel – etwa zum Arbeitsplatz oder zu einer Mietwohnung – kann teuer werden, wenn eine Schließanlage ausgetauscht werden muss. Viele Tarife bieten eine Mitversicherung, oft mit einer eigenen Höchstsumme. Was in Ihrem Vertrag enthalten ist, prüfen wir gemeinsam.

Was kostet eine Privathaftpflicht in Duisburg?

Die Beiträge sind je nach Tarif und Bausteinen unterschiedlich. Als Versicherungsmakler vergleichen wir die Angebote verschiedener Versicherer und besprechen mit Ihnen eine passende Lösung – das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Erstgespräch

Lassen Sie uns sprechen.

Kostenfrei und unverbindlich zur Privathaftpflicht – persönlich in Duisburg oder digital.

0203 411589