Rechtsschutz
versicherung.
Ein Rechtsstreit kann teuer werden – und kommt oft unerwartet.
Als Versicherungsmakler in Duisburg-Meiderich vergleichen wir für Sie die Angebote verschiedener Versicherer und besprechen mit Ihnen einen passenden Rechtsschutz für Ihre Situation.
- Makler
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
- Register-Nr.
- D-38PI-CPU8A-74
- Büro
- Emmericher Str. 99
47138 Duisburg-Meiderich - Beratung
- Persönlich vor Ort oder digital, deutschlandweit
- Stand
- Juli 2026
Die Fragen, die im Erstgespräch fast immer zuerst kommen.
Das Wichtigste zuerst.
- Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?
- Sie besteht aus Bausteinen, die einzeln oder in Kombination gewählt werden: Privat, Beruf, Verkehr, Miete und Wohnen, Vermietung sowie ein eigener Baustein für Selbstständige.
- Warum ist der Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend?
- Versichert sind grundsätzlich nur Rechtsfälle, die nach Vertragsbeginn und nach Ablauf einer eventuellen Wartezeit eintreten. Ein Streit, dessen Ursache vorher lag, ist in der Regel nicht gedeckt. Einzelne Versicherer beziehen nach mehrjähriger ununterbrochener Vertragsdauer auch frühere Ursachen ein – das ergibt sich aus den jeweiligen Bedingungen.
- Ab wann greift der Schutz?
- Das hängt von der Leistungsart und vom Tarif ab. Verkehrsrechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz gelten üblicherweise ohne Wartezeit, für andere Bereiche sehen die Bedingungen eine Wartezeit vor. Die konkreten Fristen prüfen wir vor Abschluss für Ihren Tarif.
- Wer entscheidet, ob die Kosten übernommen werden?
- Der Versicherer prüft, ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und der Fall in einem gedeckten Baustein liegt. Lehnt er ab, besteht die Möglichkeit des Stichentscheids durch einen unabhängigen Rechtsanwalt.
- Was zahle ich pro Fall selbst?
- Die Selbstbeteiligung liegt meist zwischen 150 und 500 Euro pro Rechtsfall. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag, fällt bei mehreren Fällen im Jahr aber mehrfach an.
- Was kostet eine Rechtsschutzversicherung in Duisburg?
- Der Beitrag hängt von den gewählten Bausteinen, der Selbstbeteiligung, der Deckungssumme und dem Tarif ab. Wir vergleichen die Angebote verschiedener Versicherer – kostenfrei und unverbindlich.
Sie zahlen nur für die Bereiche, die Sie brauchen.
Bereich für Bereich.
Rechtsschutz setzt sich aus Bausteinen zusammen, die je nach Situation einzeln oder in Kombination gewählt werden. Besonders im Blick behalten sollten Arbeitnehmer den Berufsrechtsschutz: Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt.
| Baustein | Typische Fälle | Schutz ab |
|---|---|---|
| Privatrechtsschutz | Kaufverträge, Reisemängel, Schadenersatz, Sozialrecht, Vertragsrecht in privaten Angelegenheiten | Wartezeit möglich |
| Berufsrechtsschutz | Kündigung, Zeugnis, Gehalt, Aufhebungsvertrag | Wartezeit möglich |
| Verkehrsrechtsschutz | Bußgelder, Fahrerlaubnisverfahren, Schadenersatz nach Unfällen, Kauf- und Werkstattstreitigkeiten – als Fahrer, Halter, Eigentümer oder Insasse | Meist ohne Wartezeit |
| Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz | Vorwürfe von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Rahmen der Bedingungen | Meist ohne Wartezeit |
| Miet- und Wohnungsrechtsschutz | Nebenkostenabrechnung, Kündigung, Mietminderung, Kaution | Wartezeit möglich |
| Vermieterrechtsschutz | Streitigkeiten rund um vermietete Wohnungen und Häuser – gesonderter Baustein | Wartezeit möglich |
| Selbstständigenrechtsschutz | Berufliche Angelegenheiten von Selbstständigen und Freiberuflern | Wartezeit möglich |
Ob eine Wartezeit gilt und wie lange sie läuft, hängt von der Leistungsart und vom jeweiligen Tarif ab und ergibt sich allein aus den Bedingungen des Versicherers. Verkehrsrechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz sind üblicherweise ohne Wartezeit versichert. Welche Bausteine zu Ihrer Situation passen und welche Fristen für Ihren Tarif gelten, prüfen wir vor Abschluss gemeinsam.
Der häufigste Grund für eine Ablehnung.
Vorher, nicht nachher.
Ein zentraler Punkt beim Rechtsschutz ist das Vorvertraglichkeitsprinzip: Versichert sind grundsätzlich nur Rechtsfälle, deren Rechtsschutzfall nach Vertragsbeginn und nach Ablauf einer eventuellen Wartezeit eingetreten ist. Ein Streit, dessen Ursache schon vor Vertragsbeginn lag, ist in der Regel auch dann nicht versichert, wenn die Auseinandersetzung erst später ausbricht.
Davon gibt es Ausnahmen: Einzelne Versicherer beziehen nach einer mehrjährigen ununterbrochenen Vertragsdauer – je nach Anbieter etwa drei oder fünf Jahre – auch Ursachen aus der Zeit davor mit ein. Ob und unter welchen Voraussetzungen das gilt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Wir sehen uns diesen Punkt vor Abschluss an.
-
In der Regel kein Schutz
Ursache liegt vor Vertragsbeginn
Der Konflikt schwelt bereits oder ist absehbar – etwa die erste Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber. Einzelne Tarife weichen hiervon nach mehrjähriger Vertragsdauer ab.
-
Vertrag läuft
Vertragsbeginn
Ab hier läuft der Vertrag. Für Ursachen aus der Zeit davor besteht grundsätzlich keine Deckung.
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Je nach Leistungsart
Wartezeit
Für einen Teil der Leistungsarten sehen die Bedingungen eine Wartezeit vor. Verkehrs- sowie Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz gelten üblicherweise ohne Wartezeit. Die Fristen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif.
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Schutz besteht
Rechtsschutzfall tritt ein
Tritt der Rechtsschutzfall nach Vertragsbeginn und nach Ablauf einer eventuellen Wartezeit ein und liegt er in einem gedeckten Baustein, greift der Rechtsschutz.
Rechtsschutz schließt man ab, solange nichts ansteht.
Wer erst mit dem Chef streitet und dann eine Rechtsschutzversicherung abschließt, bekommt für diesen Streit in aller Regel keine Kostenübernahme. Das ist keine Härte eines einzelnen Versicherers, sondern die Grundlage der Sparte.
Dazu kommt: Weil manche Tarife weiter zurückliegende Ursachen erst nach mehreren Jahren ununterbrochener Vertragsdauer einbeziehen, baut jeder Monat Vertragslaufzeit etwas auf, das später zählt. Ein früher Abschluss schützt also nicht nur heute.
Was der Versicherer trägt – und was Sie.
Was übernommen wird.
Im Rahmen der Bedingungen und der vereinbarten Deckungssumme werden insbesondere übernommen: Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), Sachverständigen- und Zeugenkosten sowie – falls die Gegenseite unterliegt und dazu verurteilt wird – auch deren Kosten. Bei außergerichtlicher Einigung werden die Kosten oft geteilt (Quotenteilung).
Die Kostenübernahme setzt voraus, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und der Rechtsfall in einem gedeckten Baustein liegt. Bei ablehnender Deckungszusage besteht die Möglichkeit des Stichentscheids durch einen unabhängigen Rechtsanwalt.
Die Selbstbeteiligung liegt meist zwischen 150 und 500 Euro pro Rechtsfall. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag. Bei mehreren Fällen pro Jahr fällt sie mehrfach an.
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge.
So arbeiten wir.
Erstgespräch
Kostenfrei und unverbindlich – persönlich an der Emmericher Straße oder auf Wunsch komplett digital. Wir klären, welche Bereiche für Sie überhaupt relevant sind.
Vergleich
Wir vergleichen für Sie die Angebote verschiedener Versicherer und wählen ein Produkt aus, das zu Ihren Anforderungen passen kann – nicht nur nach Beitrag, sondern nach Bedingungen, Wartezeiten und Deckungssumme.
Umsetzung oder Maklermandat
Sie entscheiden. Neuer Vertrag oder Betreuung eines bestehenden Vertrags über ein Maklermandat – ohne dass Sie selbst kündigen oder den Anbieter wechseln müssen.
Betreuung und Leistungsfall
Kein anonymes Callcenter: Steht ein Rechtsfall an, wenden Sie sich an uns. Wir sind Ihr fester Ansprechpartner gegenüber dem Versicherer.
Ein Name, ein Ansprechpartner.
Marcus Stawinski.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregisternummer D-38PI-CPU8A-74. Als Makler stehe ich auf Ihrer Seite des Tisches: Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber den Versicherern, nicht die eines einzelnen Anbieters.
Das heißt für Sie: ein fester Ansprechpartner, der Ihren Vertrag kennt. Persönlich vor Ort an der Emmericher Straße oder auf Wunsch komplett digital, deutschlandweit. Neben dem Rechtsschutz betreue ich unter anderem auch Ihre KFZ-Versicherung.
Duisburg und der Niederrhein.
Für ganz Duisburg.
Wir beraten Privatkunden und Selbstständige in ganz Duisburg und am Niederrhein. Unser Büro liegt an der Emmericher Str. 99 in 47138 Duisburg-Meiderich.
- Meiderich
- Hamborn
- Marxloh
- Ruhrort
- Homberg
- Rheinhausen
- Gesamtes Stadtgebiet
Begriffe aus den Bedingungen, kurz erklärt.
Begriffe im Klartext.
- Vorvertraglichkeitsprinzip
- Versichert sind grundsätzlich nur Rechtsfälle, deren Rechtsschutzfall nach Vertragsbeginn und nach Ablauf einer eventuellen Wartezeit eingetreten ist. Bereits laufende oder absehbare Konflikte sind nicht versichert. Einzelne Versicherer beziehen nach mehrjähriger ununterbrochener Vertragsdauer auch frühere Ursachen ein.
- Wartezeit
- Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Leistungsarten noch kein Schutz besteht. Ob und wie lange eine Wartezeit gilt, unterscheidet sich nach Leistungsart und Anbieter und ergibt sich aus den Bedingungen des Tarifs.
- Sofortschutz
- Schutz ohne Wartezeit, üblicherweise im Verkehrsrechtsschutz sowie im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz.
- Deckungszusage
- Bestätigung des Versicherers, die Kosten im Rahmen der Bedingungen zu übernehmen. Voraussetzung sind hinreichende Erfolgsaussichten und ein gedeckter Baustein.
- Stichentscheid
- Bei ablehnender Deckungszusage kann ein unabhängiger Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten entscheiden.
- Selbstbeteiligung
- Eigenanteil pro Rechtsfall, meist zwischen 150 und 500 Euro. Senkt in der Regel den Beitrag, fällt bei mehreren Fällen im Jahr aber mehrfach an.
- RVG und GKG
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Gerichtskostengesetz – Grundlage für die Abrechnung von Anwalts- und Gerichtskosten.
- Quotenteilung
- Aufteilung der Kosten bei außergerichtlicher Einigung, wenn keine Seite vollständig obsiegt.
Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie an.
Rechtsschutz in Kürze.
Welche Bausteine hat eine Rechtsschutzversicherung?
Typische Bausteine sind Privatrechtsschutz für Alltagsstreitigkeiten, Berufsrechtsschutz für Arbeitsrecht, Verkehrsrechtsschutz für Fahrer und Halter, Mieter- und Wohnungsrechtsschutz sowie Vermieterrechtsschutz. Für Selbstständige gibt es einen eigenen Firmenrechtsschutz. Die Bausteine können in der Regel einzeln oder in Kombination gewählt werden.
Was gilt beim Vorvertraglichkeitsprinzip?
Rechtsschutz besteht grundsätzlich nur für Rechtsfälle, deren Rechtsschutzfall nach Vertragsbeginn und nach Ablauf einer eventuellen Wartezeit eingetreten ist. Bereits laufende oder absehbare Konflikte sind nicht versichert, und auch Ursachen, die vor Vertragsbeginn gesetzt wurden, können später zu einer Ablehnung führen. Einzelne Versicherer weichen davon ab und beziehen nach einer mehrjährigen ununterbrochenen Vertragsdauer – je nach Anbieter etwa drei oder fünf Jahre – auch frühere Ursachen ein. Ob das für einen Tarif gilt, ergibt sich aus dessen Bedingungen. Ein früher Abschluss ist deshalb sinnvoll.
Wie lange sind die Wartezeiten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob eine Wartezeit gilt und wie lange sie läuft, hängt von der Leistungsart und vom jeweiligen Tarif ab. Üblicherweise ohne Wartezeit sind der Verkehrsrechtsschutz sowie der Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz. Für andere Leistungsarten sehen die Bedingungen in der Regel eine Wartezeit vor, deren Länge sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers – wir prüfen sie vor Abschluss gemeinsam mit Ihnen.
Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Leistungsfall?
Übernommen werden im Rahmen der Bedingungen und der vereinbarten Deckungssumme insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG und GKG, Sachverständigenkosten sowie Kosten der Gegenseite, wenn diese im Prozess unterliegen und dazu verurteilt werden. Die Kostenübernahme setzt voraus, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und der Rechtsfall in einem gedeckten Baustein liegt.
Wie wirkt die Selbstbeteiligung?
Viele Tarife sehen eine Selbstbeteiligung pro Rechtsfall vor, meist zwischen 150 und 500 Euro. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag. Bei mehreren Rechtsfällen pro Jahr fällt die Selbstbeteiligung auch mehrfach an.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung in Duisburg?
Der Beitrag hängt von den gewählten Bausteinen, der Selbstbeteiligung, der Deckungssumme und dem Tarif ab. Als Versicherungsmakler vergleichen wir die Angebote verschiedener Versicherer und besprechen mit Ihnen eine passende Lösung – das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Lassen Sie uns sprechen.
Kostenfrei und unverbindlich zur Rechtsschutzversicherung – persönlich in Duisburg oder digital.
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