Kranken
versicherung.
Eine der wichtigsten und persönlichsten Entscheidungen überhaupt.
Als Versicherungsmakler in Duisburg-Meiderich nehmen wir uns Zeit, vergleichen die Angebote verschiedener Versicherer und besprechen mit Ihnen in Ruhe Ihre Möglichkeiten.
- Makler
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
- Register-Nr.
- D-38PI-CPU8A-74
- Büro
- Emmericher Str. 99
47138 Duisburg-Meiderich - Beratung
- Persönlich vor Ort oder digital, deutschlandweit
- Stand
- Juli 2026
Die Fragen, die im Erstgespräch fast immer zuerst kommen.
Das Wichtigste zuerst.
- Wer kann sich privat krankenversichern?
- Der Zugang ist gesetzlich geregelt. In Betracht kommen im Wesentlichen Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige und Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter sowie Studierende unter bestimmten Voraussetzungen.
- Wie berechnet sich der Beitrag?
- Nicht am Einkommen, sondern am gewählten Leistungsumfang, am Eintrittsalter und am individuellen Gesundheitszustand. Zusätzlich fließen Alterungsrückstellungen ein.
- Sind die Leistungen garantiert?
- Die Leistungen sind vertraglich fixiert und im Rahmen der Bedingungen dauerhaft zugesagt. Der Beitrag dagegen kann sich im Verlauf ändern; Beitragsanpassungen sind gesetzlich geregelt.
- Komme ich wieder zurück in die gesetzliche Kasse?
- Nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen, etwa wenn erneut Versicherungspflicht entsteht. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr nur noch in Ausnahmefällen möglich.
- Was gilt für Beamte?
- Beamte erhalten über die Beihilfe einen Anteil der Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet. Die private Krankenversicherung sichert die verbleibenden Kosten in einem Beihilfe- oder Restkostentarif ab.
- Was kostet eine private Krankenversicherung in Duisburg?
- Der Beitrag hängt von Alter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Tarif ab. Wir vergleichen die Angebote verschiedener Versicherer – kostenfrei und unverbindlich.
Nicht für jeden möglich.
Wer überhaupt wechseln kann.
Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt und steht nicht jedem offen. In Betracht kommen im Wesentlichen vier Gruppen:
| Gruppe | Voraussetzung |
|---|---|
| Angestellte | Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt liegt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Deren Höhe wird jährlich angepasst. |
| Selbstständige und Freiberufler | Für sie besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. |
| Beamte, Beamtenanwärter und Richter | Über die Beihilfe erstattet der Dienstherr einen Anteil der Krankheitskosten; die verbleibenden Kosten werden privat abgesichert. |
| Studierende | Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei Befreiung von der Versicherungspflicht zu Studienbeginn. Die Entscheidung ist an Fristen gebunden. |
Ob und in welcher Form ein Wechsel in Ihrer Situation in Betracht kommt und welche Fristen dabei gelten, prüfen wir gemeinsam.
Ein anderes Rechenprinzip als in der gesetzlichen Kasse.
Warum die PKV anders rechnet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag als Prozentsatz vom Einkommen erhoben. In der privaten Krankenversicherung gilt das Kopfschema: Der Beitrag hängt vom gewählten Leistungsumfang, vom Eintrittsalter und vom individuellen Gesundheitszustand ab.
Zusätzlich fließen Alterungsrückstellungen in den Beitrag ein. Ein Teil des Beitrags wird also für den späteren Kostenanstieg zurückgestellt, um die Beiträge im Alter zu dämpfen. Ergänzend gibt es tarifliche Bausteine zur Beitragsentlastung ab einem bestimmten Alter.
Beitragsanpassungen im laufenden Vertrag sind gesetzlich geregelt und knüpfen an die Entwicklung der Leistungsausgaben im jeweiligen Tarif an. Eine bestimmte Beitragsentwicklung kann niemand zusagen – das gehört zu den Punkten, die wir offen ansprechen.
Bei der Krankenversicherung halte ich nichts von schnellen Abschlüssen.
Es ist eine Entscheidung, die Sie viele Jahre begleitet und die sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen lässt. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, die Vor- und Nachteile in Ruhe durchzugehen – einschließlich der Punkte, die gegen einen Wechsel sprechen.
Wenn Sie nach dem Gespräch zu dem Schluss kommen, dass die gesetzliche Kasse für Sie die bessere Wahl ist, ist das ein gutes Ergebnis der Beratung.
Vertraglich fixiert statt politisch gestaltet.
Was im Vertrag steht.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind vertraglich vereinbart und im Rahmen der Bedingungen dauerhaft zugesagt. Gestaltbar sind unter anderem:
| Baustein | Worum es geht |
|---|---|
| Ambulante Leistungen | Erstattungssätze, Heilpraktiker, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen. |
| Stationäre Leistungen | Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, weitere Wahlleistungen. |
| Zahnleistungen | Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. |
| Selbstbehalt | Ein vereinbarter jährlicher Eigenanteil, der den Beitrag senkt. |
| Krankentagegeld | Absicherung des Einkommensausfalls bei längerer Arbeitsunfähigkeit – für Selbstständige und für Angestellte nach Ende der Entgeltfortzahlung ein Thema. |
Welche Bausteine für Ihre Situation sinnvoll sein können, besprechen wir gemeinsam. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
Der Punkt, der oft unterschätzt wird.
Was gesetzlich möglich ist.
Ein Wechsel zurück aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist gesetzlich stark reglementiert. Für Arbeitnehmer ist er im Regelfall nur möglich, wenn wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht – etwa durch eine Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Zusätzlich gilt eine Altersgrenze: Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur noch in engen Ausnahmefällen möglich.
Wir gehen die für Ihre Situation relevanten Punkte in Ruhe durch, damit Sie die Entscheidung mit vollem Verständnis der Konsequenzen treffen können.
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge.
So arbeiten wir.
Erstgespräch
Kostenfrei und unverbindlich – persönlich an der Emmericher Straße oder auf Wunsch komplett digital. Wir klären zunächst, ob ein Wechsel für Sie überhaupt in Betracht kommt.
Risikovoranfrage
Bei Vorerkrankungen fragen wir anonym bei mehreren Versicherern an, wie sie Ihre Situation einordnen würden. Die Anfrage erfolgt ohne Ihren Namen. Erst wenn ein aussichtsreicher Anbieter feststeht, folgt der offizielle Antrag.
Vergleich und Einordnung
Wir vergleichen die Angebote verschiedener Versicherer nach Leistungsumfang, Selbstbehalt und Bausteinen – und sprechen über die Punkte, die langfristig wirken.
Entscheidung und Betreuung
Sie entscheiden in Ruhe. Danach sind wir Ihr Ansprechpartner gegenüber der Gesellschaft, bei Rechnungen ebenso wie bei Tarifanpassungen.
Ein Name, ein Ansprechpartner.
Marcus Stawinski.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregisternummer D-38PI-CPU8A-74. Als Makler stehe ich auf Ihrer Seite des Tisches: Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber den Versicherern, nicht die eines einzelnen Anbieters.
Das heißt für Sie: ein fester Ansprechpartner, der Ihren Vertrag kennt. Persönlich vor Ort an der Emmericher Straße oder auf Wunsch komplett digital, deutschlandweit. Wenn die private Krankenversicherung nicht in Betracht kommt, ist häufig die Krankenzusatzversicherung ein Thema. Daneben betreue ich unter anderem auch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.
Duisburg und der Niederrhein.
Für ganz Duisburg.
Wir beraten Angestellte, Selbstständige, Freiberufler und Beamte in ganz Duisburg und am Niederrhein. Unser Büro liegt an der Emmericher Str. 99 in 47138 Duisburg-Meiderich.
- Meiderich
- Hamborn
- Marxloh
- Ruhrort
- Homberg
- Rheinhausen
- Gesamtes Stadtgebiet
Begriffe aus den Bedingungen, kurz erklärt.
Begriffe im Klartext.
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
- Einkommensgrenze, ab der Angestellte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Ihre Höhe wird jährlich angepasst.
- Alterungsrückstellungen
- Teil des Beitrags, der für den späteren Kostenanstieg zurückgestellt wird, um die Beiträge im Alter zu dämpfen.
- Beihilfe
- Anteil der Krankheitskosten, den der Dienstherr für Beamtinnen und Beamte übernimmt. Die private Krankenversicherung sichert die verbleibenden Kosten ab.
- Selbstbehalt
- Vereinbarter jährlicher Eigenanteil an den Krankheitskosten. Er senkt den Beitrag.
- Krankentagegeld
- Leistung zur Absicherung des Einkommensausfalls bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
- Beitragsanpassung
- Gesetzlich geregelte Anpassung des Beitrags im laufenden Vertrag, die an die Entwicklung der Leistungsausgaben im jeweiligen Tarif anknüpft.
- Anwartschaftsversicherung
- Vereinbarung, mit der Rechte aus einem Vertrag – etwa der Gesundheitszustand bei Abschluss – für eine spätere Rückkehr erhalten bleiben.
Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie an.
Krankenversicherung in Kürze.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Zugang haben in der Regel Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sowie Selbstständige, Freiberufler, Beamte und unter bestimmten Voraussetzungen Studierende. Die konkreten Voraussetzungen und Fristen sind gesetzlich geregelt und werden gemeinsam geprüft.
Wie berechnet sich der Beitrag in der PKV?
Nicht am Einkommen, sondern am gewählten Leistungsumfang, am Eintrittsalter und am individuellen Gesundheitszustand. Zusätzlich fließen Alterungsrückstellungen ein, die auf spätere Beitragssteigerungen dämpfend wirken sollen.
Spielen Gesundheitsfragen eine Rolle?
Ja, beim Abschluss sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Annahme, Beitrag und mögliche Zuschläge oder Ausschlüsse hängen davon ab. Bei Vorerkrankungen ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern sinnvoll, die ohne Nennung Ihres Namens erfolgt.
Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
Nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen, etwa bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr nur noch in Ausnahmefällen möglich. Die private Krankenversicherung ist daher eine langfristige Entscheidung.
Was gilt für Beamte und Beihilfeberechtigte?
Beamtinnen und Beamte erhalten über die Beihilfe einen Anteil der Krankheitskosten vom Dienstherrn. Die private Krankenversicherung ergänzt diesen Anteil in einem Beihilfe- oder Restkostentarif. Der konkrete Beihilfesatz hängt vom Dienstverhältnis und vom jeweiligen Land ab.
Ist die private Krankenversicherung im Alter teurer?
Die Beitragsentwicklung hängt vom Tarif, vom Anbieter und vom Kostenverlauf im Gesundheitswesen ab. Alterungsrückstellungen und Bausteine zur Beitragsentlastung im Alter können die Entwicklung dämpfen. Eine bestimmte Beitragshöhe im Alter kann niemand zusagen.
Was kostet eine private Krankenversicherung in Duisburg?
Der Beitrag hängt von Alter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Tarif ab. Als Versicherungsmakler vergleichen wir die Angebote verschiedener Versicherer und besprechen mit Ihnen eine passende Lösung – das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Lassen Sie uns sprechen.
Kostenfrei und unverbindlich zur Krankenversicherung – persönlich in Duisburg oder digital.
0203 411589