Wohngebäude
versicherung.
Ihr Haus ist meist die größte Anschaffung Ihres Lebens.
Als Versicherungsmakler in Duisburg-Meiderich vergleichen wir für Sie die Angebote verschiedener Versicherer und besprechen mit Ihnen eine passende Absicherung für Ihr Gebäude.
- Makler
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
- Register-Nr.
- D-38PI-CPU8A-74
- Büro
- Emmericher Str. 99
47138 Duisburg-Meiderich - Beratung
- Persönlich vor Ort oder digital, deutschlandweit
- Stand
- Juli 2026
Die Fragen, die im Erstgespräch fast immer zuerst kommen.
Das Wichtigste zuerst.
- Was deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?
- Das Gebäude mit seinen fest verbundenen Bestandteilen – in der Grunddeckung üblicherweise gegen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
- Was ist nicht mitversichert?
- Ihr beweglicher Besitz. Möbel, Elektronik und Kleidung gehören nicht zum Gebäude, sondern in die Hausratversicherung. Beide Verträge greifen ineinander.
- Sind Elementarschäden dabei?
- In der Grundpolice in der Regel nicht. Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch und Schneedruck lassen sich nur über den Zusatzbaustein Elementarschäden absichern.
- Was bedeutet Wert 1914?
- Ein Systemwert, der den Neubauwert Ihres Gebäudes auf das Preisniveau von 1914 bezieht. Multipliziert mit dem jährlich veröffentlichten gleitenden Neuwertfaktor ergibt sich die aktuelle Versicherungssumme.
- Ist die Photovoltaikanlage eingeschlossen?
- Nicht automatisch. Möglich sind der Einschluss als Baustein oder eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung.
- Was kostet eine Wohngebäudeversicherung in Duisburg?
- Der Beitrag richtet sich unter anderem nach Wohnfläche, Bauart, Baujahr, Gefährdungslage und gewünschtem Leistungsumfang. Wir vergleichen die Angebote verschiedener Versicherer – kostenfrei und unverbindlich.
Was drin ist – und was ergänzt werden muss.
Feuer, Wasser, Sturm.
Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt in ihrer Grundform drei Gefahren ab: Feuer – Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs –, Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Zu- oder Ableitungen, Heizungsanlagen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt, sowie Sturm und Hagel. Ab welcher Windstärke ein Sturm als solcher gilt, definieren die jeweiligen Bedingungen.
Versichert ist das Gebäude mit seinen fest verbundenen Bestandteilen. Die konkreten Definitionen und Ausschlüsse ergeben sich aus den Bedingungen des Anbieters – welche Punkte für Ihr Haus relevant sind, klären wir gemeinsam.
| GefahrWas passiert ist | Grunddeckungüblicherweise | Bausteinergänzbar | Nicht enthaltenandere Sparte |
|---|---|---|---|
| FeuerBrand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs | üblicherweise enthalten | nicht zutreffend | nicht zutreffend |
| Leitungswasseraus Zu- und Ableitungen, Heizung, angeschlossenen Einrichtungen | üblicherweise enthalten | nicht zutreffend | nicht zutreffend |
| Sturm und Hagel | üblicherweise enthalten | nicht zutreffend | nicht zutreffend |
| ElementarschädenÜberschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch, Schneedruck | nicht zutreffend | als Baustein ergänzbar | nicht zutreffend |
| Photovoltaikanlage | nicht zutreffend | als Baustein ergänzbar oder eigene Police | nicht zutreffend |
| Grob fahrlässig verursachte SchädenVerzicht auf die Kürzung nach § 81 VVG | nicht zutreffend | als Baustein ergänzbar | nicht zutreffend |
| Rohrbruch außerhalb des GebäudesAbleitungsrohre auf dem Grundstück | nicht zutreffend | als Baustein ergänzbar | nicht zutreffend |
| Möbel, Elektronik, Kleidungder bewegliche Hausrat | nicht zutreffend | nicht zutreffend | gehört in die Hausratversicherung |
Die Übersicht zeigt die im Markt übliche Zuordnung. Welche Gefahren ein konkreter Tarif in der Grunddeckung führt, welche er als Baustein anbietet und zu welchen Bedingungen, ergibt sich allein aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Für den beweglichen Besitz im Haus gibt es die Hausratversicherung – beide Verträge sollten aufeinander abgestimmt sein.
Der Baustein, nach dem am häufigsten zu spät gefragt wird.
Starkregen ist kein Einzelfall.
Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck sind in der Grundpolice in der Regel nicht enthalten – auch dann nicht, wenn das Haus weit vom nächsten Gewässer entfernt steht. Abgesichert werden können sie nur über den zusätzlichen Baustein Elementarschäden.
Die Einordnung eines Standorts erfolgt üblicherweise über die ZÜRS-Gefährdungsklassen (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen). Die Klasse bestimmt, wie hoch die statistische Gefährdung eingeschätzt wird, und wirkt sich darauf aus, ob und zu welchem Beitrag ein Anbieter den Baustein anbietet.
In welche Klasse Ihr Objekt fällt und ob eine Elementarergänzung für Sie sinnvoll erscheint, prüfen wir gemeinsam.
Warum in Ihrer Police eine Zahl aus dem Kaiserreich steht.
Wert 1914 und Neuwertfaktor.
Damit die Versicherungssumme mit den steigenden Baukosten Schritt hält, arbeiten Wohngebäudeversicherungen verbreitet mit einem Systemwert: dem sogenannten Wert 1914. Dieser bildet den Neubauwert des Gebäudes bezogen auf das Preisniveau des Jahres 1914 ab.
Multipliziert mit dem jährlich veröffentlichten gleitenden Neuwertfaktor ergibt sich die aktuelle Versicherungssumme. Auf diese Weise passt sich die Summe der Baupreisentwicklung an. Damit soll im Schadensfall eine Entschädigung auf Basis des heutigen Neuwertes ermöglicht und eine Unterversicherung vermieden werden.
Daneben gibt es Tarife mit Wohnflächenmodell oder mit pauschalem Verzicht auf den Unterversicherungseinwand. Was für Ihr Objekt sinnvoll ist, schauen wir uns gemeinsam an.
Wo Tarife sich unterscheiden, ohne dass es am Beitrag auffällt.
Der Blick auf die Bedingungen.
Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht – etwa durch eine unbeaufsichtigte Kerze oder eine vergessene Herdplatte – kann der Versicherer seine Leistung nach § 81 VVG anteilig kürzen. Viele Tarife sehen inzwischen einen Verzicht auf diese Kürzung vor; wie weit dieser Verzicht reicht, unterscheidet sich je nach Anbieter.
Weitere Bedingungspunkte, die den Unterschied machen können: der Einschluss von Rohrbruch außerhalb des Gebäudes, die Mitversicherung von Nebengebäuden, die Regelung zu Ableitungsrohren auf dem Grundstück, die Absicherung von Frostschäden sowie die Erstattung von Aufräum-, Abbruch- sowie Bewegungs- und Schutzkosten.
Zwei Wege, eine Anlage.
Anlagen auf dem Dach.
Photovoltaikanlagen sind nicht automatisch in jeder Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. In Betracht kommen zwei Wege: der Einschluss als Baustein in die Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung, die spezifische Risiken wie Ertragsausfall, Diebstahl der Module oder Schäden am Wechselrichter mit abdecken kann.
Wir prüfen, wie Ihre Anlage im bestehenden Vertrag berücksichtigt ist und welche Lücken gegebenenfalls geschlossen werden sollten.
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge.
So arbeiten wir.
Erstgespräch
Kostenfrei und unverbindlich – persönlich an der Emmericher Straße oder auf Wunsch komplett digital. Wir klären Bauart, Baujahr, Ausstattung und was am Objekt besonders ist.
Vergleich
Wir vergleichen für Sie die Angebote verschiedener Versicherer und wählen ein Produkt aus, das zu Ihren Anforderungen passen kann – nicht nur nach Beitrag, sondern nach Versicherungssumme, Bausteinen und Bedingungen.
Umsetzung oder Maklermandat
Sie entscheiden. Neuer Vertrag oder Betreuung eines bestehenden Vertrags über ein Maklermandat – ohne dass Sie selbst kündigen oder den Anbieter wechseln müssen.
Betreuung und Schadensfall
Kein anonymes Callcenter: Im Schadensfall wenden Sie sich an uns. Wir nehmen den Schaden auf und begleiten Sie bei der Abwicklung mit der Versicherung.
Ein Name, ein Ansprechpartner.
Marcus Stawinski.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregisternummer D-38PI-CPU8A-74. Als Makler stehe ich auf Ihrer Seite des Tisches: Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber den Versicherern, nicht die eines einzelnen Anbieters.
Das heißt für Sie: ein fester Ansprechpartner, der Ihren Vertrag kennt. Persönlich vor Ort an der Emmericher Straße oder auf Wunsch komplett digital, deutschlandweit. Neben dem Gebäude betreue ich unter anderem auch Ihre Hausratversicherung, Ihre Privathaftpflicht, Ihre Rechtsschutzversicherung und Ihre KFZ-Versicherung.
Duisburg und der Niederrhein.
Für ganz Duisburg.
Wir betreuen Hauseigentümer in ganz Duisburg und am Niederrhein. Unser Büro liegt an der Emmericher Str. 99 in 47138 Duisburg-Meiderich.
- Meiderich
- Hamborn
- Marxloh
- Ruhrort
- Homberg
- Rheinhausen
- Gesamtes Stadtgebiet
Begriffe aus den Bedingungen, kurz erklärt.
Begriffe im Klartext.
- Wert 1914
- Systemwert, der den Neubauwert eines Gebäudes bezogen auf das Preisniveau des Jahres 1914 abbildet. Er dient als Ausgangsgröße für die Versicherungssumme.
- Gleitender Neuwertfaktor
- Jährlich veröffentlichter Faktor, mit dem der Wert 1914 multipliziert wird. So passt sich die Versicherungssumme der Baupreisentwicklung an.
- Elementarschäden
- Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck. In der Grundpolice in der Regel nicht enthalten, ergänzbar über einen eigenen Baustein.
- ZÜRS-Gefährdungsklassen
- Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, über das Versicherer die statistische Gefährdung eines Standorts einordnen. Die Klasse beeinflusst Annahme und Beitrag.
- Rückstau
- Austritt von Wasser aus der Kanalisation in das Gebäude, etwa bei überlasteten Leitungen nach Starkregen. Gehört zu den Elementargefahren.
- Leitungswasserschaden
- Schaden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zu- oder Ableitungen, Heizungsanlagen oder angeschlossenen Einrichtungen.
- Grobe Fahrlässigkeit
- Bei grob fahrlässig verursachten Schäden kann der Versicherer nach § 81 VVG anteilig kürzen. Viele Tarife sehen einen Verzicht darauf vor, dessen Umfang sich je nach Anbieter unterscheidet.
- Aufräum-, Abbruch- sowie Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten, die nach einem Schaden zusätzlich zur Wiederherstellung entstehen – etwa für das Aufräumen des Grundstücks oder das Bewegen und Schützen anderer Sachen. Ob und bis zu welcher Höhe sie erstattet werden, ergibt sich aus den Bedingungen.
Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie an.
Wohngebäude in Kürze.
Was deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?
Versichert ist das Gebäude mit seinen fest verbundenen Bestandteilen. Zur Grunddeckung gehören üblicherweise Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Erweitert werden kann die Police je nach Tarif um Elementarschäden, Photovoltaikanlagen sowie den Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden. Der bewegliche Hausrat ist nicht Gegenstand der Wohngebäudeversicherung, dafür gibt es die Hausratversicherung.
Was ist der gleitende Neuwertfaktor?
Verbreitet ist eine Versicherungssumme auf Basis des sogenannten Wertes 1914, kombiniert mit dem gleitenden Neuwertfaktor. Der Wert 1914 bildet den Neubauwert des Gebäudes bezogen auf das Preisniveau des Jahres 1914 ab; multipliziert mit dem jährlich veröffentlichten Faktor ergibt sich die aktuelle Versicherungssumme. Damit passt sich die Summe der Baupreisentwicklung an und soll im Schadensfall eine Entschädigung auf Basis des Neuwertes ermöglichen.
Brauche ich am Niederrhein eine Elementarschadenversicherung?
Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau oder Starkregen sind in der Grundpolice in der Regel nicht enthalten – auch dann nicht, wenn das Haus weit vom nächsten Gewässer entfernt steht. Die Einordnung eines Standorts erfolgt üblicherweise über die ZÜRS-Gefährdungsklassen. In welche Klasse Ihr Objekt fällt, ob eine Elementarergänzung angeboten wird und ob sie für Sie sinnvoll erscheint, prüfen wir gemeinsam.
Sind grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert?
Ohne besonderen Einschluss kann der Versicherer seine Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden nach § 81 VVG anteilig kürzen. Viele Tarife sehen inzwischen einen Verzicht auf diese Kürzung vor; wie weit dieser Verzicht reicht, unterscheidet sich je nach Anbieter. Ob und in welchem Umfang er in Ihrem Vertrag enthalten ist, ist ein wichtiger Prüfpunkt.
Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?
Photovoltaikanlagen sind nicht automatisch in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten. In Betracht kommen der Einschluss als Baustein oder eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung, die Risiken wie Ertragsausfall, Diebstahl der Module oder Schäden am Wechselrichter mit abdecken kann. Wir prüfen, wie Ihre Anlage im bestehenden oder neuen Vertrag berücksichtigt ist.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung in Duisburg?
Der Beitrag richtet sich unter anderem nach Wohnfläche, Bauart, Baujahr, Gefährdungslage und gewünschtem Leistungsumfang. Als Versicherungsmakler vergleichen wir die Angebote verschiedener Versicherer und ermitteln einen passenden Tarif – das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Lassen Sie uns sprechen.
Kostenfrei und unverbindlich zur Wohngebäudeversicherung – persönlich in Duisburg oder digital.
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