KFZ-
versicherung.
Ihr Auto verdient den passenden Schutz – nicht den erstbesten Tarif.
Als Versicherungsmakler in Duisburg-Meiderich vergleichen wir für Sie die Angebote verschiedener Versicherer und besprechen mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihrem Fahrzeug, Ihrem Fahrverhalten und Ihrem Budget passen kann.
- Makler
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
- Register-Nr.
- D-38PI-CPU8A-74
- Büro
- Emmericher Str. 99
47138 Duisburg-Meiderich - Beratung
- Persönlich vor Ort oder digital, deutschlandweit
- Stand
- Juli 2026
Die fünf Fragen, die im Erstgespräch fast immer zuerst kommen.
Das Wichtigste zuerst.
- Was kostet eine KFZ-Versicherung in Duisburg?
- Der Beitrag hängt vom Fahrzeug, der Typklasse, der Regionalklasse, der Schadenfreiheitsklasse, der jährlichen Fahrleistung und dem Fahrerkreis ab. Wir vergleichen die Angebote verschiedener Versicherer und ermitteln einen passenden Tarif – kostenfrei und unverbindlich.
- Welcher Baustein ist Pflicht?
- Nur die KFZ-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG). Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig und decken Schäden am eigenen Fahrzeug.
- Muss ich kündigen, um Kunde zu werden?
- Nein. Über ein Maklermandat übernehmen wir die Betreuung Ihres bestehenden Vertrags, ohne Kündigung und ohne Anbieterwechsel.
- Bis wann kann ich wechseln?
- Das hängt vom Vertrag ab. Kalenderjahr mit Stichtag 30. November und individuelles Versicherungsjahr werden heute beide angeboten – viele Verträge laufen deshalb mitten im Jahr ab, mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Ablauf. Dazu kommen Sonderkündigungsrechte, unter anderem nach Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder bei Fahrzeugwechsel.
- Wen erreiche ich im Schadensfall?
- Uns – kein anonymes Callcenter. Wir nehmen den Schaden auf und begleiten Sie bei der Abwicklung mit der Versicherung.
Drei Bausteine, die aufeinander aufbauen.
Die drei Bausteine.
KFZ-Haftpflicht: Gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG). Sie deckt Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen sind niedrig – im Markt üblich sind Deckungen zwischen sieben und 100 Millionen Euro pauschal.
Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild sowie Marder- und Kabelbissschäden.
Vollkasko: Enthält die Teilkasko-Deckung und zusätzlich selbst verursachte Unfälle sowie Schäden durch Vandalismus. Sie wird meist für neuere oder wertvollere Fahrzeuge gewählt.
| SchadenartWas passiert ist | HaftpflichtPflicht | TeilkaskoOptional | VollkaskoOptional |
|---|---|---|---|
| Schäden, die Sie anderen zufügenPersonen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter | enthalten | nicht enthalten | nicht enthalten |
| Diebstahl, Brand, Explosionam eigenen Fahrzeug | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Sturm, Hagel, Blitzschlag, ÜberschwemmungElementarschäden am eigenen Fahrzeug | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Glasbruch | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Zusammenstoß mit HaarwildWildunfall | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Marder- und Kabelbissschäden | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Selbst verursachter UnfallSchaden am eigenen Fahrzeug | nicht enthalten | nicht enthalten | enthalten |
| Vandalismus | nicht enthalten | nicht enthalten | enthalten |
Übersicht der üblichen Marktdeckung. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers – welche Deckung zu Ihrem Fahrzeug passt, besprechen wir gemeinsam.
Warum zwei Nachbarn unterschiedlich viel zahlen.
Was den Beitrag bestimmt.
Der Beitrag wird aus mehreren Faktoren zusammengesetzt:
- Typklasse
- Bewertet Modell und Bauart Ihres Fahrzeugs nach Schadenhäufigkeit. Wird jährlich vom GDV aktualisiert.
- Regionalklasse
- Bewertet den Zulassungsbezirk nach der örtlichen Schadenbilanz. Duisburg als Großstadt liegt üblicherweise in mittleren bis höheren Klassen.
- Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
- Steigt mit jedem schadenfreien Jahr und senkt den Beitrag. Nach einem Schadenfall erfolgt eine Rückstufung nach den Bedingungen des Versicherers.
- Fahrleistung, Fahrerkreis, Abstellort, Fahrzeugalter
- Fließen ebenfalls ein – bei einigen Anbietern zusätzlich Beruf und Wohneigentum.
Die Details, an denen sich Tarife wirklich unterscheiden.
Mehr als nur der Preis.
Neupreisentschädigung: Bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb einer bestimmten Frist nach Erstzulassung wird nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern der Neupreis erstattet. Die Dauer liegt je nach Anbieter typischerweise zwischen sechs und 24 Monaten, teils sind auch 36 Monate möglich. Für Neuwagenkäufer besonders relevant.
Werkstattbindung: Tarife mit Werkstattbindung sind meist günstiger. Im Schadensfall wird die Reparatur in einer Partnerwerkstatt des Versicherers durchgeführt. Bei freier Werkstattwahl kann die eigene Werkstatt gewählt werden – etwa die Vertragswerkstatt der Marke, um Herstellergarantien zu erhalten. Bei Neuwagen mit Garantieanspruch ist das ein wichtiger Punkt.
Weitere Bausteine: Mallorca-Police für die Erweiterung der ausländischen Mindestdeckung auf deutsches Niveau, erweiterter Wildschutz auf alle Tiere, Einschluss grober Fahrlässigkeit.
Den Rabattschutz – auch Rabattretter genannt – empfehle ich in der Regel nicht.
Er verhindert, dass Sie nach einem Schaden pro Jahr in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Das gilt aber fast immer nur bei der Gesellschaft, bei der er vereinbart wurde. Wechseln Sie nach einem Schaden den Versicherer, wird die tatsächlich erreichte Schadenfreiheitsklasse übertragen – die geschützte Einstufung ist damit hinfällig. Nur wenige Versicherer übernehmen sie überhaupt, und dann als Sondereinstufung, die beim nächsten Wechsel erneut zur Diskussion steht.
Dazu kommt: Sie zahlen den Aufschlag dauerhaft für einen Schaden, den Sie noch gar nicht verursacht haben. Und in den höheren Schadenfreiheitsklassen liegen die Beitragssätze so dicht beieinander, dass eine Rückstufung über die Jahre häufig weniger kostet als der Aufschlag.
Ob das in Ihrem Fall genauso aussieht, rechnen wir gemeinsam durch.
Nicht jeder Vertrag endet am 30. November.
Wann ein Wechsel möglich ist.
Zwei Modelle sind heute gleichermaßen üblich und werden von den Gesellschaften beide angeboten: das Kalenderjahr mit Stichtag 30. November und das individuelle Versicherungsjahr – zum Beispiel ab dem Zulassungsdatum. Viele Verträge laufen deshalb mitten im Jahr ab. Die Kündigungsfrist beträgt in beiden Fällen einen Monat zum Ablauf. Der 30. November lässt sich also nicht mehr pauschal als Stichtag ansetzen – maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht unter anderem nach Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall (auch nach einem berechtigten Schaden für beide Seiten möglich), bei Fahrzeugwechsel, bei Halterwechsel oder bei Änderung des Leistungsumfangs. Welche Frist in Ihrem Fall gilt, prüfen wir gemeinsam.
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge.
So arbeiten wir.
Erstgespräch
Kostenfrei und unverbindlich – persönlich an der Emmericher Straße oder auf Wunsch komplett digital. Wir klären Fahrzeug, Fahrverhalten und was Ihnen wichtig ist.
Vergleich
Wir vergleichen für Sie die Angebote verschiedener Versicherer und wählen ein Produkt aus, das zu Ihren Anforderungen passen kann – nicht nur nach Beitrag, sondern nach Bedingungen.
Umsetzung oder Maklermandat
Sie entscheiden. Neuer Vertrag oder Betreuung des bestehenden Vertrags über ein Maklermandat – ohne dass Sie selbst kündigen oder den Anbieter wechseln müssen.
Betreuung und Schadensfall
Kein anonymes Callcenter: Im Schadensfall wenden Sie sich an uns. Wir nehmen den Schaden auf und begleiten Sie bei der Abwicklung mit der Versicherung.
Ein Name, ein Ansprechpartner.
Marcus Stawinski.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregisternummer D-38PI-CPU8A-74. Als Makler stehe ich auf Ihrer Seite des Tisches: Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber den Versicherern, nicht die eines einzelnen Anbieters.
Das heißt für Sie: ein fester Ansprechpartner, der Ihren Vertrag kennt. Persönlich vor Ort an der Emmericher Straße oder auf Wunsch komplett digital, deutschlandweit.
Duisburg und der Niederrhein.
Für ganz Duisburg.
Wir betreuen Autofahrerinnen und Autofahrer in ganz Duisburg und am Niederrhein. Unser Büro liegt an der Emmericher Str. 99 in 47138 Duisburg-Meiderich.
- Meiderich
- Hamborn
- Marxloh
- Ruhrort
- Homberg
- Rheinhausen
- Gesamtes Stadtgebiet
Begriffe aus dem Kleingedruckten, kurz erklärt.
Begriffe im Klartext.
- Typklasse
- Bewertet Modell und Bauart des Fahrzeugs nach Schadenhäufigkeit. Wird jährlich vom GDV aktualisiert.
- Regionalklasse
- Bewertet den Zulassungsbezirk nach der örtlichen Schadenbilanz. Duisburg liegt als Großstadt üblicherweise in mittleren bis höheren Klassen.
- Schadenfreiheitsklasse
- Steigt mit jedem schadenfreien Jahr und senkt den Beitrag. Nach einem Schadenfall erfolgt eine Rückstufung nach den Bedingungen des Versicherers.
- Neupreisentschädigung
- Erstattung des Neupreises statt des Wiederbeschaffungswerts bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb einer bestimmten Frist nach Erstzulassung – typischerweise sechs bis 24 Monate, teils bis 36 Monate.
- Werkstattbindung
- Günstigerer Tarif, Reparatur in einer Partnerwerkstatt des Versicherers. Alternative: freie Werkstattwahl, etwa zum Erhalt der Herstellergarantie.
- Rabattschutz (Rabattretter)
- Verhindert die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse bei einem Schadenfall pro Jahr – in der Regel aber nur bei der Gesellschaft, bei der er vereinbart wurde. Bei einem Wechsel wird die tatsächlich erreichte SF-Klasse übertragen. Wir empfehlen ihn meist nicht.
- Mallorca-Police
- Erweitert die ausländische Mindestdeckung von Mietfahrzeugen auf deutsches Niveau.
Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie an.
KFZ-Versicherung in Kürze.
Was kostet eine KFZ-Versicherung in Duisburg?
Der Beitrag hängt unter anderem vom Fahrzeug, der Typklasse, der Regionalklasse, der Schadenfreiheitsklasse, der jährlichen Fahrleistung und dem Fahrerkreis ab. Als Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie die Angebote verschiedener Versicherer und ermitteln einen passenden Tarif für Ihre Situation – das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Welchen Umfang hat die KFZ-Versicherung?
Die KFZ-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Die Teilkasko übernimmt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Marderbiss oder Wildunfälle. Die Vollkasko schließt zusätzlich selbst verursachte Unfälle und Vandalismus ein.
Was ist Neupreisentschädigung?
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl innerhalb der ersten Monate nach Erstzulassung erstatten viele Vollkasko-Tarife nicht den aktuellen Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis des Fahrzeugs. Die Dauer beträgt je nach Anbieter typischerweise sechs bis 24 Monate. Für Neuwagenkäufer ist der Blick auf diese Regelung besonders wichtig.
Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl?
Tarife mit Werkstattbindung sind meist günstiger, im Schadensfall wird die Reparatur aber in einer vom Versicherer benannten Partnerwerkstatt durchgeführt. Bei freier Werkstattwahl können Sie die Werkstatt selbst wählen, gegebenenfalls auch die Vertragswerkstatt Ihrer Marke – zum Erhalt von Garantien. Was zu Ihrer Situation passt, besprechen wir gemeinsam.
Lohnt sich der Rabattschutz (Rabattretter)?
Der Rabattschutz verhindert, dass Sie nach einem Schadenfall pro Jahr in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Wir empfehlen ihn in der Regel nicht: Er wirkt fast immer nur bei der Gesellschaft, bei der er vereinbart wurde. Wechseln Sie nach einem Schaden den Versicherer, wird die tatsächlich erreichte Schadenfreiheitsklasse übertragen und die geschützte Einstufung ist hinfällig. Nur wenige Versicherer übernehmen sie, und dann als Sondereinstufung. Dazu kommt: Sie zahlen den Aufschlag dauerhaft für einen Schaden, den Sie noch gar nicht verursacht haben – und in den höheren Schadenfreiheitsklassen liegen die Beitragssätze so dicht beieinander, dass eine Rückstufung über die Jahre häufig weniger kostet als der Aufschlag. Was in Ihrem Fall günstiger ist, rechnen wir gemeinsam durch.
Kann ich meine bestehende KFZ-Versicherung von Ihnen betreuen lassen?
Ja. Über ein Maklermandat übernehmen wir die Betreuung Ihrer bestehenden KFZ-Versicherung, ohne dass Sie selbst kündigen oder den Anbieter wechseln müssen. Wir sind dann Ihr fester Ansprechpartner, auch im Schadensfall.
Bis wann kann ich meine KFZ-Versicherung wechseln?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Kalenderjahr mit Stichtag 30. November und individuelles Versicherungsjahr, zum Beispiel ab dem Zulassungsdatum, werden heute beide angeboten – viele Verträge laufen deshalb mitten im Jahr ab. Die Kündigungsfrist beträgt in beiden Fällen einen Monat zum Ablauf. Zudem gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder bei Fahrzeugwechsel. Welche Frist bei Ihnen gilt, prüfen wir gemeinsam.
Lassen Sie uns sprechen.
Kostenfrei und unverbindlich zur KFZ-Versicherung – persönlich in Duisburg oder digital.
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